Themen: Recht und Politik

Wer legt in Österreich die Grenzwerte für elektromagnetische Felder fest?

30.04.2007

Die in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP erarbeitet. Sie wurden in die EU-Ratsempfehlung von 1999 aufgenommen und durch geeignete Maßnahmen in den Mitgliedstaaten der Union umgesetzt. So auch in Österreich. Innerhalb Österreichs hat nur der Bund, nicht aber Länder und Gemeinden, die verfassungsrechtliche Kompetenz, Grenzwerte für elektromagnetische Felder zu erlassen.

In Österreich gelten die international anerkannten Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union (EU), die einen 50fachen Sicherheitsfaktor enthalten und den vorsorgenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung gewährleisten. Sie liegen bei einer Leistungsflussdichte von 10 Watt pro Quadratmeter für UMTS 9 Watt/m² für GSM 1800 MHz und 4,5 Watt/m² für GSM 900 MHz. Die Gültigkeit dieses Schutzkonzepts hat auch der Nationalrat am 31. Jänner 2002 nach mehr als zweijähriger Befassung mit dem Thema „Grenzwerte für Mobilfunk“ klar bestätigt.

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