Vorsicht beim Fotografieren, Filmen und Weitersenden
Kinder und Jugendliche sind sehr kreativ, wenn es darum geht, eigene Fotos zu machen oder Videos zu drehen. Über
BluetoothTechnologie zur Datenübertragung zwischen mobilen Geräten wie Handys, Handheld Computern, Notebooks usw. mit einer Funkverbindung im weltweit frei verfügbaren Frequenzbereich des ISM-Bandes (Industrial, Scientific, Medical) von 2,4 GHz und einer Reichweite von zunächst wenigen Metern. Damit lassen sich etwa Pocket-Organizer ohne Kabelverbindung mit dem PC synchronisieren. Bluetooth hat gegenüber Infrarot den Vorteil, dass zwischen Sender und Empfänger kein Sichtkontakt bestehen muss. Bluetooth ist ein offener Standard, der von der Bluetooth-Special Interest Group (SIG) entwickelt wird. Deren Gründungsmitglieder waren Ericsson, IBM, Intel, Nokia and Toshiba. können diese auch ganz einfach an Freunde weitergeschickt werden. Jedoch darf man nicht alles und jeden fotografieren oder filmen. Es sollte selbstverständlich sein, vorher die Person um Erlaubnis zu fragen. Werden Fotos unerlaubt veröffentlicht, können bereits 14-Jährigen Schadensersatzansprüche drohen (wenn berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt werden).
Filmen von Gewaltvideos
Leider wird die Videofunktion von
HandyVerbreitete Bezeichnung für das Mobiltelefongerät (Handset).s immer wieder missbraucht. Unter dem Stichwort „Happy Slapping“ werden Mitschülerinnen und Mitschüler oder auch völlig unbekannte Personen angegriffen, dabei gefilmt und die Filme zum Spaß weiterverbreitet. Auch Ausschnitte von gewalttätigen oder pornographischen Filmen werden aus dem Internet heruntergeladen und weitergesendet.
In beiden Fällen handelt es sich oft um Mutproben unter Jugendlichen. Dabei wird aber vergessen, dass es sich um Körperverletzung handelt und darüber hinaus Kindern und Jugendlichen verboten ist, solche extremen Videos zu tauschen. Jugendliche ab 14 Jahren können sich dabei sogar strafbar machen.
Medienerziehung – Begleiten Sie Ihr Kind
Interesse zeigen:
Zeigen Sie Interesse und sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine konkrete Handynutzung. Fragen sie beispielsweise, welche Funktionen besonders „in“ sind und auf welchen Internetseiten es viel Zeit verbringt.
Ruhe bewahren:
Seien Sie nicht zu kritisch und streng und führen Sie keine übertriebenen Verbote ein. Damit erreichen Sie vor allem, dass Ihr Kind die Aktivitäten geheim hält und bei Problemen nicht zu Ihnen kommt.
Gespräche führen:
Gemeinsame Gespräche schaffen bei den Kindern und Jugendlichen eine gemeinsame Vertrauensbasis, und Eltern können das Bewusstsein für Unrecht schärfen. Sprechen Sie daher gezielt Problembereiche an und fragen Sie nach, ob es bereits Kontakt mit irritierenden Inhalten gegeben hat. Vermitteln Sie einen kritischen Umgang mit ungeeigneten und unzulässigen Inhalten (wie gewaltsame Bilder, pornographische Darstellungen etc.). Zeigen Sie die Grenzen klar auf und bieten Sie bei Fragen Ihre Hilfestellung an.
Kreativität fördern:
Regen Sie Ihr Kind zum verantwortungsbewussten und kreativen Umgang mit der Handykamera an. Denn die Handykamera ist für individuelle Schnappschüsse schnell gezückt und das Foto oder Video ebenso schnell an Familie und Freunde weitergeleitet.
Vergessen Sie nicht: Gehen Sie dabei mit gutem Beispiel voran.
Von einander lernen:
Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen zum Thema Handy und versuchen Sie, die Grundfunktionen des Handys Ihres Kindes zu beherrschen. Nur so können Sie sich ein Bild über eine mögliche Gefährdung Ihres Kindes machen. Ihr Kind zeigt ihnen die Funktionen sicher gerne.
Dürfen Handys von der Schule weggenommen werden?
In jeder Schule gibt es eine Schulordnung. SchülerInnen dürfen demnach den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen. Stören Handys allerdings den Unterricht, dürfen LehrerInnen die Handys einsammeln. Diese dürfen aber nicht auf Dauer einbehalten werden.
Darf der Inhalt der Handys von der Schule eingesehen werden?
Grundsätzlich muss der/die SchülerIn damit einverstanden sein, da die Inhalte zur Privatsphäre gehören. Besteht der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, sollte sich die Schule an die Polizei wenden.
Kontaktmöglichkeiten
Jeder Mobilfunkbetreiber hat einen eigenen Jugendschutzbeauftragten, der Ihnen gerne Ihre Fragen rund um das Thema Mobilfunk beantwortet. Einfach ein Email an: info@handykinderkodex.at
Tipps zum verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy: http://www.fmk.at/toptentips
Anonyme und kostenlose Hotline für Kinder und Jugendliche Rat auf Draht: Tel. 147, Web: http://www.rataufdraht.at/
Mehrwert-
SMSShort Message Service. Erlaubt den mobilen Versand und Empfang von Kurzmitteilungen bis zu maximal 160 Zeichen. Die Texteingabe ist über die Tastatur jedes Mobiltelefons möglich. Alle Kurzmitteilungen (SMS) werden durch das GSM-Netz zuerst in die Kurzmitteilungszentrale (SMSC) übertragen und von dort an den Empfänger zugestellt. Die SMS erlebt - entgegen allen ursprünglichen Erwartungen - einen gewaltigen Boom. Allein im Dezember 2001 wurden weltweit 30 Mrd. SMS- Nachrichten versendet. sperren lassen: http://www.sms-sperre.at/
Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich: http://www.kija.at/
Meldestelle für Personen, die im Internet auf illegales Material stoßen: http://www.stopline.at/
Hilfestellung für sichere und kostengünstige Nutzung des Handys: http://www.handywissen.at/
Informationen zur sicheren Nutzung des Internets: http://www.saferinternet.at/