Handymasten > Gemeinde > Mobilfunkpakte in Österreich > Mobilfunkpakt Kärnten > Zusammenfassung
Zusammenfassung

Mobilfunkpakt Kärnten

Die gemeinsame Mobilfunkerklärung der Mobilfunkbetreiber und des Landes Kärntens, der Mobilfunkpakt Kärnten ist mit 15. April 2006 in Kraft getreten. Das gemeinsame Vorgehen zwischen Land, Gemeinden und Mobilfunkbetreibern hat sich bewährt und soll zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Mobilfunknetze beitragen.

Der Pakt fügt sich in den Zukunftsgedanken des Landes Kärnten, durch eine Synthese aus Akzeptanz in der Bevölkerung, Kundennutzen und Stärkung des Wirtschaftsstandortes die Mobilfunktechnologie auf schonende Art und Weise effizient einzusetzen.

Der Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 4. November 2005 manifestiert den Willen der Länder solche Vereinbarungen abzuschließen. Diese sollen gemeinsame Ziele und einheitliche Rahmenbedingungen für die funktechnische Erschließung aller Bundesländer festschreiben. Kärnten ist nun das dritte Bundesland nach Niederösterreich und Burgenland, das einen solchen Pakt abgeschlossen hat.

Auch die Bestimmungen im Mobilfunkpakt Kärnten gehen weit über die gesetzlichen Verpflichtungen der Mobilfunkbetreiber hinaus.

Der Mobilfunkpakt Kärnten, die gemeinsame Erklärung der Mobilfunkbetreiber und des Landes Kärnten für einen akzeptierten und effizienten Ausbau der Mobilfunknetzte umfasst gemeinsame Ziele und Rahmenbedingungen für die funktechnische Erschließung des gesamten Bundeslandes.

1. Künftig mehr gemeinsam genutzte freistehende, betreibereigene Masten

Dieses Ziel bringt eine wesentliche Erhöhung der Zahl der gemeinsam genutzten Maste durch  Anbringung neuer Sendeanlagen auf bestehenden freistehenden, betreibereigenen und bisher einzelgenutzten Mobilfunk-Masten. Mittelfristig, verpflichten sich die Mobilfunkbetreiber innerhalb von fünf Jahren 50% aller neuen Masten mehrfach zu nutzen. Das nächste Ziel ist jedoch, dass schließlich 80 % der neu zu errichtenden freistehenden, betreibereigenen Mobilfunkmasten gemeinsam genutzt werden.
 

2. Zukünftige vermehrte gemeinsame Nutzung von neuen Standorten für Mobilfunk-Stationen

Künftig sollen nicht nur Masten, sondern generell alle tauglichen Standorte für Mobilfunkstationen vermehrt gemeinsam genutzt werden.

3. Mitwirkung der Gemeinden

Für die Gemeinden ist dieser Pakt attraktiv, da sie mit dem Beitritt zur Vereinbarung mehr Mitgestaltungsrechte erhalten. Damit schaffen sie sich den Vorteil, frühzeitig in die Standortfindung eingebunden zu werden, Alternativstandorte vorschlagen zu können und damit die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

4. Gemeinsame Informationsarbeit

Durch gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen werden Land und Betreiber den allgemeinen Kenntnisstand zu allen Fragen des Mobilfunks auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse verbessern.

5. Steigerung des Versorgungsgrades und der Versorgungsqualität im Sinne eines attraktiven Wirtschaftsstandortes mit Lebensqualität

Mit diesem Pakt wird der High-Tech-Standort Kärnten unterstützt, weil dadurch ein weiterer "Kommunikations-Highway" für geplante Zukunftsmaßnahmen und Vorhaben bereitgestellt werden kann. 



A1 Alcatel-Lucent 3 ericcson FEEI Kapsch Nokia Nolia Siemens Networks orange SAMSUNG Sony Ericcson t-mobile