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Österreichische Mobilfunkvereinbarung
29.08.2001

Österreichische Mobilfunkvereinbarung


Im Jahr 2001 unterzeichneten der Österreichische Gemeindebund und die zu diesem Zeitpunkt am österreichischen Markt aktiven Mobilfunkbetreiber eine Vereinbarung, die den Informationsfluss im Rahmen des Ausbaus der österreichischen Mobilfunknetze regelt. Denn rechtzeitige Information darüber, an welchem Standort welche Mobilfunkstation errichtet wird, ist ein wichtiger Schlüssel zur Vermeidung von Konflikten.

Die Zusammenarbeit beruht auf dem gemeinsamen Wissen, dass eine moderne Infrastruktur den ländlichen Raum als Wirtschaftsstandort mit Lebensqualität stärkt und dazu beiträgt, die wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen ländlichen und städtischen Räumen zu sichern. Der Österreichische Gemeindebund und die Mobilfunkbetreiber bekennen sich im Interesse des Ortsbild-, Landschaftsbild- und Naturschutzes in diesem Abkommen überdies zu einer vermehrten gemeinsamen Nutzung von Mobilfunkträgerstrukturen.

Bei geplanten Baumaßnahmen, die baubehördlich nicht anzeige- oder bewilligungspflichtig sind, übermitteln die
Mobilfunkbetreiber nach Vorliegen der funktechnischen, bautechnischen und vertragsrechtlichen Daten unaufgefordert
und so rasch wie möglich die Standortinformationen an die betreffende Gemeinde.

Diese umfassen die Broschüre "Mobilfunk mit Verantwortung", die in allgemein verständlicher Form über Technologie
und Vorhaben am geplanten Standort Auskunft gibt, sowie das „Technische Informationsblatt“, das vor allem Auskunft über Sicherheitsabstände und Senderichtung sowie mathematische und physikalische Details informiert. Dabei werden auch Name und Kontaktmöglichkeit einer im jeweiligen Mobilfunkunternehmen verantwortlichen Ansprechperson bekannt gegeben. Diese bieten – so gewünscht – weitergehende Informationen an. Die Aufgabe der die die Gemeinde vertretenden Person besteht darin, die einlangenden Informationen der Bevölkerung ortsüblich kundzumachen.


Die Vereinbarung im Wortlaut:

Vereinbarung betreffend Information der Gemeinden und der Bevölkerung bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen und wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raumes durch Aufbau und Nutzung einer zeitgemäßen Mobilfunk-Infrastruktur


1. Gegenstand der Vereinbarung Die unterfertigten Parteien vereinbaren
  • eingedenk der Stärkung des ländlichen Raumes als modernem Wirtschaftsstandort mit Lebensqualität;
  • zur Absicherung der wirtschaftlichen Chancengleichheit zwischen ländlichen und städtischen Räumen;
  • zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Räumen;
  • zum Zwecke der besseren Koordination von Gemeinden und Mobilfunk-Betreibern;
  • zum Zwecke einer umfassenden und objektiven Information über anstehende Vorhaben;
  • zur Gewährleistung der rechtzeitigen Information in Angelegenheiten des Netzausbaus für bestehende und kommende Mobilkommunikationssysteme

im Rahmen des Aus- und Aufbaues von Mobilkommunikationsnetzen einen offenen und transparenten Informationsaustausch. Die Gemeinden erhalten umfassendes Informationsmaterial über alle in ihrem jeweiligen Gemeindegebiet neu zu errichtenden Anlagen der unterfertigten Mobilfunk-Betreiber. Die demokratisch gewählten Vertreter und Vertreterinnen der Gemeinde sind aufgrund ihrer Position berufen und befugt, die von den Mobilfunk-Betreibern übermittelten Informationen in ortsüblicher Weise zu verlautbaren.

Darüber hinaus bekennen sich die Parteien im Interesse des Ortsbild-, Landschaftsbildund Naturschutzes dazu, die vermehrte gemeinsame Nutzung von Mobilfunkanlagen anzustreben.

1.1 Partner und Änderung der Vereinbarung

Die Vereinbarung wird im gemeinsamen Konsens vom Österreichischen Gemeindebund und dem Forum Mobilkommunikation (FMK) sowie den unterfertigten Netzbetreibern erstellt. Das Forum Mobilkommunikation verpflichtet sich, weitere Mobilfunk-Betreiber, die dem FMK beitreten, dem Österreichischen Gemeindebund mittels einer unterfertigten Kopie dieser Vereinbarung bekannt zu geben. Änderungen dieser Vereinbarung sind nur in Schriftform und im gemeinsamen Einvernehmen aller Partner der Vereinbarung möglich.

1.2 Dauer der Vereinbarung

Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann ohne Angabe von Gründen jederzeit unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenem Brief an alle Vereinbarungspartner aufgekündigt werden.

1.3 Verantwortlichkeiten

Für die Informationsweitergabe hinsichtlich des Bestehens dieser Vereinbarung ist der Österreichische Gemeindebund und das Forum Mobilkommunikation (FMK) verantwortlich.

Für die standortspezifischen Informationsmaßnahmen betreffend die baulichen Vorhaben im Zusammenhang mit einer Mobilfunkanlage in einer Gemeinde zeichnet das jeweilige Mobilfunkunternehmen verantwortlich. Das Forum Mobilkommunikation wird von allen Parteien dieser Vereinbarung als erste Ansprechstelle für die Sicherstellung der Informationsflüsse gegenüber den Gemeinden angesehen und beigezogen.

2 Ablauf des Informationsflusses

Die Mobilfunk-Betreiber verpflichten sich, bei baubehördlich nicht anzeige- oder bewilligungspflichtigen Vorhaben nach Vorliegen der funktechnischen, bautechnischen und vertragsrechtlichen Daten, die Informationsblätter gemäß Anhang und das allgemeine Informationsmaterial unaufgefordert und ehestmöglich schriftlich zu übermitteln.

Die Mobilfunk-Betreiber verpflichten sich, bei einzureichenden Bauvorhaben nach Vorliegen der funktechnischen, bautechnischen und vertragsrechtlichen Daten, die Informationsblätter gemäß Anhang und das allgemeine Informationsmaterial unaufgefordert und ehestmöglich, jedoch spätestens bei Einreichung des Bauvorhabens bei der zuständigen Gemeinde, schriftlich zu übermitteln. Die Muster für die Informationsblätter sind dem Anhang dieser Vereinbarung zu entnehmen, welcher einen integrierten Bestandteil dieser Vereinbarung bildet. Hauptinhalt der Informationsblätter sind Informationen über erforderliche Sicherheitsabstände und Senderichtung der zu errichtenden Mobilfunkanlage. Die Informationsblätter haben darüber hinaus die im jeweiligen Unternehmen verantwortliche Ansprechperson samt deren Kontaktdaten zu enthalten.

Die Gemeinden sind befugt und berufen, die erhaltenen Informationen über die geplante Errichtung der Mobilfunkanlage ortsüblich in der Gemeinde zu verlautbaren. Für nähere Auskünfte oder weitere Informationen kann sich jede Gemeinde oder der Österreichische Gemeindebund jederzeit an den jeweiligen Mobilfunk-Betreiber oder das Forum Mobilkommunikation wenden. Die Mobilfunk-Betreiber und das FMK stehen über Anfrage und nach Terminvereinbarung für Informationsmaßnahmen zur Verfügung. Die Ansprechpartner der jeweiligen Mobilfunk-Betreiber, die für weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden dem Österreichischen Gemeindebund unmittelbar nach Unterfertigung dieser Vereinbarung sowie bei jeder Änderung schriftlich namhaft gemacht.




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