Die Oberste Fernmeldebehörde geht in ihrem Infoletter "Ortsfeste
BasisstationSende- und Empfangsstation für den gesamten Funkverkehr in einer Gebietszelle. Gespräche werden über Richtfunk oder Kabel weitergeleitet.en zur Übertragung von Mobilfunk; Exposition der Allgemeinbevölkerung durch hochfrequente
elektromagnetische FelderTransportmittel für den Informationsaustausch zwischen den Antennen von Handy und Basisstation sind elektromagnetische Felder, die sich mit Lichtgeschwindigkeit (rund 300.000 km in der Sekunde) wellenförmig ausbreiten. Die Schwingungen der Wellen werden in Hertz (Hz) gemessen. 1 Hz entspricht einer Schwingung in einer Sekunde. Europäische GSM-Mobilfunknetze werden mit Frequenzen in den Bereichen von 900 und 1800 Megahertz (MHz) betrieben. (1 MHz ist eine Million Hz). Schwingungen zwischen 30 Kilohertz (kHz; 1 kHz sind 1.000 Hz) und 300 Gigahertz (GHz; 1 GHz sind eine Milliarde Hertz) liegen im Hochfrequenzbereich. Elektromagnetischen Felder mit hohen Frequenzen (Microwellen, Mobiltelefone, Fernseh- und Rundfunksender, Radargeräte) werden in Watt pro Quadratmeter (W/m²) gemessen. Die Elektromagnetische Felder setzen sich aus zwei Feldarten zusammen: Aus elektrischen Feldern, die von der elektrischen Spannung verursacht werden und aus magnetischen Feldern, die durch den fließenden elektrischen Strom entstehen. Im Hochfrequenzbereich sind beide Feldarten untrennbar mit einander verbunden: Sie lösen sich von der Quelle (der Antenne) und breiten sich - abhängig von der Antennenform - gebündelt (Richtfunk) oder allseitig (Rundfunk) in den Raum aus." (siehe Downloadbox rechts) auf die verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Mobilfunk ein, unter anderem auf die
Grenzwerte und Intensität der Immissionen
Die Exposition (das Ausgesetztsein gegenüber Umwelteinflüssen) der Bevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder hängt von der Entfernung zur Sendeantenne und der für jede
AntenneVorrichtung zum Aussenden und/oder Empfangen von elektromagnetischer Felder. Eine Antenne, die in mindestens einer Ebene keine Richtwirkung hat, nennt man Rundstrahler. unterschiedlichen Strahlungsleistung ab, die ohne Fachkenntnisse und spezielle Messgeräte nicht feststellbar ist. Es wird durch die Fernmeldebehörde sichergestellt, dass der standortspezifisch notwendige Schutzabstand zu einer Antenne eingehalten wird.
Regelmäßige Messungen der Fernmeldebehörden in ganz Österreich zeigen, dass die tatsächlichen Immissionen deutlich unter den Grenzwerten liegen, oftmals sogar um den Faktor 100 bis 1000 und mehr.
Die geltenden Grenzwerte wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (
ICNIRPInternational Commission on Non-Ionizing Radiation Protection - Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) festgelegt, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen, von der Europäischen Union (EU) empfohlen und werden in Österreich verbindlich in der ÖNorm E 8850 festgesetzt. Sie entsprechen auch dem in der Diskussion immer wieder geforderten Vorsorgeprinzip. Der von ICNIRP (International Commission for Non Ionizing Radiation Protection) aus gesundheitlicher Sicht festgestellte, unbedenkliche Immissionswert wurde zur Festlegung des gültigen Grenzwertes um den Faktor 50 gesenkt um auch für noch unbekannte Wirkungen einen 50fachen Sicherheitsfaktor zu gewährleisten. Damit ist nach übereinstimmender Meinung aller Experten auf diesem Gebiet der Gesundheitsschutz auch für empfindliche Personengruppen wie Kranke, Kinder, Schwangere und ältere Menschen gegeben.
Der in der Diskussion immer wieder herangezogene so genannte Salzburger Vorsorgewert wurde ohne wissenschaftliche Grundlagen und ohne kompetenzrechtliche Zuständigkeit im Jahre 1998 von der Landessanitätsdirektion Salzburg verlautbart.